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Versicherungsnummernachweis ersetzt SV-Ausweis – Minijob Magazin


Wer vergibt die Versicherungsnummer?

Meistens schon mit der Anzeige der Geburt, spätestens aber wenn jemand in Deutschland erstmals eine Beschäftigung aufnimmt, vergibt die Deutsche Rentenversicherung für die jeweilige Person eine Versicherungsnummer. Diese Nummer – abgekürzt VSNR oder auch RVNR (Rentenversicherungsnummer) – identifiziert die versicherte Person eindeutig und ist für das ganze Leben gültig.

Anhand der Sozialversicherungsnummer werden beispielsweise die Beiträge zur Rentenversicherung dem persönlichen Rentenkonto zugeordnet. Die Arbeitgeber benötigen die Nummer daher insbesondere für die Meldungen zur Sozialversicherung.

Was ist neu seit Januar 2023?

Anders als bisher müssen neu eingestellte Beschäftigte ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die Versicherungsnummer nicht mehr zwingend vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Versicherungsnummer im Rahmen des Meldeverfahrens maschinell bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung abrufen. Die Versicherungsnummer wird dann in der Regel automatisch im Abrechnungsprogramm des Arbeitgebers gespeichert. Das gilt auch für Minijobs.

Ehemaliger Sozialversicherungsausweis bleibt weiter gültig

Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig. Bei Verlust eines bereits ausgestellten Sozialversicherungsausweises oder für den Fall einer Namensänderung kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder der zuständigen Krankenkasse ein Versicherungsnummernachweis beantragt werden.

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