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Sozialleistung und Minijob – Wer beim Hinzuverdienst berät!


Individuelle Beratung für eine persönliche Auskunft

Auch Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen können nebenbei einen Minijob ausüben. Zu diesen Sozialleistungen zählen zum Beispiel eine Rente, Bürgergeld oder BaFöG. Abhängig von der Sozialleistung gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Hinzuverdienst. Die Höhe des zusätzlichen Einkommens kann zu einer Kürzung oder sogar zum Wegfall der Sozialleistung führen. Eine persönliche Beratung bei der auszahlenden Stelle ist daher in jedem Fall ratsam. Nur so kann man sich vor ungewollten Überraschungen schützen.

Rente und Minijob

Für Altersrentner ist seit dem 1. Januar 2023 ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich. Die Höhe des zusätzlichen Verdienstes wirkt sich nicht auf die Höhe der Altersrente aus.

Auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente haben sich Änderungen ergeben. Hier wurden die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. Falls das Einkommen diese Grenze übersteigt, kann sich das auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente auswirken. Nähere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es in unserem Magazinartikel Minijob neben der Rente: Mehr Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich 

Besondere Freibeträge gelten, wenn eine Hinterbliebenenrente bezogen wird. In der Regel ist die Ausübung eines Minijobs neben einer Witwenrente oder Witwerrente anrechnungsfrei möglich.

Häufig beziehen Witwenrentnerinnen und Witwerrentner aber zusätzlich auch eine Altersrente. In diesem Fall kann bereits die Aufnahme eines Minijobs zu einer Einkommensanrechnung führen. Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel Hinterbliebenenrente neben Altersvollrente: Wie Minijobber profitieren!

Um den Anspruch auf eine Rente nicht zu verlieren oder eine Kürzung der Rente zu vermeiden, sollten Minijobberinnen und Minijobber sich unbedingt vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen. Bei Fragen können Sie sich auch unter 0800 1000 4800 an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Minijob für Arbeitslose

Für Arbeitslose kann ein Minijob den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern. Außerdem kann für Arbeitslose auch ein zusätzliches Einkommen interessant sein.

Grundsätzlich ist die Aufnahme eines Minijobs für Arbeitslose möglich. Jedoch ist vor jeder Aufnahme einer Beschäftigung das Jobcenter zu informieren.

Wie viel Einkommen auf die jeweilige Leistung angerechnet wird, hängt davon ab, ob Minijobberinnen und Minijobber Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen. Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt.

Sowohl beim Arbeitslosengeld I als auch beim Bürgergeld gelten für den Hinzuverdienst individuelle Freibeträge. Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird auf die Leistung angerechnet oder führt zum Wegfall der Leistung. Lassen Sie sich daher vor Aufnahme einer Arbeit von Ihrem Jobcenter beraten. Nähere Informationen enthält auch unser Beitrag Arbeitslosengeld und Minijob: Geht das?

BAföG und Minijob

BAföG ist nicht nur eine Leistung für Studentinnen und Studenten. Auch Auszubildende oder Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen von dieser staatlichen Unterstützung profitieren.

Häufig möchten die Bezieherinnen und Bezieher von BAföG ihre finanzielle Situation durch einen Nebenjob verbessern. Für BAföG-Empfänger bleibt ein Minijob grundsätzlich anrechnungsfrei. Auch der Anspruch auf das Kindergeld für die Eltern bleibt in der Regel erhalten: Minijobs für Studentinnen und Studenten: Was musst du beachten?

Sonstige Sozialleistungen

Nicht jeder Fall ist gleich. Bei individuellen Fragen oder bei einem Bezug von weiteren Sozialleistungen (zum Beispiel Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylsuchende) sollten die Beschäftigten sich immer an die leistungsauszahlende Stelle wenden.

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