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Kinderbetreuung suchen – so gehts!


Eine Kinderbetreuung suchen – die Vorüberlegungen

Überlegen Sie sich zuerst, für welche Situationen und wie oft Sie eine Kinderbetreuung suchen. Brauchen Sie die Betreuung mehrmals pro Woche oder Monat abends, wenn Sie ausgehen wollen? Oder suchen Sie jemanden, der täglich Ihr Kind aus der Kita abholt und betreut, bis Sie abends zu Hause sind? Für beide Fälle ist ein Minijobber oder eine Minijobberin perfekt. Dagegen kommt für eine ganztägige Betreuung meist eher eine Tagesmutter oder ein Platz in der Kindertagespflege in Frage. Als Arbeitsverhältnis bis zu drei Monate am Stück, also beispielsweise in den Ferien, kann eine ganztägige Betreuung aber auch ein kurzfristiger Minijob sein.

Diese Aufgaben kann ein Minijobber bei der Kinderbetreuung übernehmen

  • aufpassen, während das Kind schläft, und Babys und Kleinkindern bei Bedarf ein Fläschchen geben
  • das Kind aus der Kita, Schule, der Kindertagespflege oder von der Tagesmutter abholen
  • das Kind zum Sport- oder Musikunterricht bringen
  • das Kind abends beim Zähneputzen und Einschlafen und begleiten, Geschichten vorlesen oder gemeinsam anhören
  • mit dem Kind spielen, malen, basteln, Filme schauen
  • bei Schulkindern: bei den Hausaufgaben helfen
  • mit dem Kind Mahlzeiten zubereiten: Brote schmieren, Obstteller anrichten, gemeinsam backen
  • kleine Ausflüge unternehmen: Eis essen, zum Spielplatz gehen, im Park spazieren, den Zoo besuchen

Wo kann ich eine Kinderbetreuung suchen?

In unserer Haushaltsjob-Börse können Sie Haushaltshilfen in Ihrer Nähe, wie Putzhilfen, Kochhilfen und Kinderbetreuung suchen und kontaktieren. Ist kein Angebot von einem Minijobber oder einer Minijobberin in Ihrer Umgebung dabei? Kein Problem, registrieren Sie sich kostenlos und geben Sie schnell und unkompliziert Ihr eigenes Stellenangebot auf.

Gute Fragen an die Kandidaten, wenn Sie eine Kinderbetreuung suchen

Wenn Sie die Kinderbetreuung immer zu einer bestimmten Uhrzeit oder an bestimmten Wochentagen brauchen, fragen Sie im Vorfeld unbedingt, ob dem Minijobber oder der Minijobberin diese Zeiten passen. Fragen Sie auch nach der Erfahrung der Person im Umgang mit Kindern, zum Beispiel mit Geschwistern oder anderen Kindern in der Familie, eigenen Kindern oder durch Praktika in Schulen oder Kitas oder Erfahrung in Sportvereinen.

Am wichtigsten: Sympathie und Charakter

Abgesehen von den Formalitäten ist die Sympathie zwischen Ihnen, dem Minijobber oder der Minijobberin und Ihrem Kind am allerwichtigsten. Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind zudem wichtige Eigenschaften, nach denen Sie Ausschau halten sollten. All das können Sie am besten bei einem persönlichen Treffen und Vorgespräch beurteilen und dann leichter die passende Person für Ihre Familie auswählen.

Mögliche Bonuspunkte: Fremdsprachenkenntnisse und Führerschein

Spielerisch vermittelt lernen Kinder Sprachen am liebsten. Falls Sie möchten, dass Ihr Kind eine Fremdsprache oder eine seiner Muttersprachen während der Betreuung besser lernt, sollten Sie fragen, ob der Minijobber oder die Minijobberin diese Sprache spricht. Wenn Sie eine Betreuung nachts oder spät abends wünschen, achten Sie darauf, dass der Minijobber oder die Minijobberin über 18 Jahre alt ist. Und auch ein Führerschein kann ein wichtiges Kriterium sein, falls Ihr Zuhause, die Kita oder die Schule zum Abholen sich an Orten befinden, an denen es keinen regelmäßigen Nahverkehr gibt.

Eine Kinderbetreuung suchen – den Verdienst bestimmen

Für die Kinderbetreuung durch einen Minijobber oder eine Minijobberin sind 12 bis 15 Euro gerade der übliche Stundenlohn. Je nach Aufgaben und Betreuungsaufwand zahlen viele Eltern aber auch gerne mehr. Wenn die Person eine lange Anfahrt hat oder Ihr Kind mit dem Auto aus der Kita, vom Sport oder Musikunterricht abholen soll, sollten Sie definitiv die Fahrtkosten erstatten. Auch Eintrittspreise für Ausflüge sind nicht im Verdienst inbegriffen. Die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze für Minijobber und Minijobberinnen liegt derzeit bei 520 Euro.

Sind die Kosten für Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?

Die Ausgaben für die Kinderbetreuung durch einen Minijobber oder eine Minijobberin können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe angeben, wenn das betreute Kind unter 15 Jahre alt ist. Hat Ihr Kind eine Behinderung, gilt eine höhere Altersgrenze. Zwei Drittel der Kosten sind absetzbar, aber höchstens 4.000 Euro pro Kind.

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Ki Jobs