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Die Jahresmeldung für Minijobber steht an


Lücke im Rentenkonto der Minijobber vermeiden

Mit der Jahresmeldung erstellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für alle Beschäftigten eine individuelle und namensbezogene Meldung. Die Meldedaten sind insbesondere für das persönliche Rentenkonto der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig.

Bei Minijobs erfolgt die Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale. Dabei melden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Minijob-Zentrale den Verdienst, von dem die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Dabei ist es egal, ob sich die Minijobberinnen und Minijobber von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen oder sie rentenversicherungspflichtig sind. Als zuständige Einzugsstelle leitet die Minijob-Zentrale alle Meldungen zur Sozialversicherung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Die Meldung und die Höhe des gemeldeten Verdienstes werden im Rentenkonto der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gespeichert. Damit ist unter anderem auch gewährleistet, dass keine Lücke im Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung entsteht.

Meldung der Steuerdaten

Seit dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei allen Entgeltmeldungen für Minijobber mit Verdienstgrenze Angaben zur Art der Besteuerung machen. Hierbei muss die Steuernummer des Arbeitgebers, die steuerliche Identifikationsnummer des Minijobbers (auch kurz Steuer-ID genannt) und die Art der Besteuerung an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Die Art der Besteuerung kann entweder mit 1 (= 2 % Pauschsteuer) oder 0 (= alle anderen Möglichkeiten der Besteuerung sowie keine Steuer) angegeben werden.

Die Steuernummer und die Steuer-ID sind bei der Meldung zwingend anzugeben. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Steuerverwaltung keine Steuer-ID oder das Finanzamt keine Steuernummer vergeben hat, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das jeweilige Feld in der Meldung ausnullen. Weitere Informationen zur Steuernummer und zur Steuer-ID finden Sie auch in unserem FAQ.

Die Jahresmeldung zur Unfallversicherung

Zusätzlich zu den Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung sind gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind, eine UV-Jahresmeldung erstellen. Hierzu ist der Abgabegrund 92 zu nutzen. Die Abgabe der UV-Jahresmeldung muss bis zum 16. Februar des Folgejahres erfolgen.

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