Digitale AU-Bescheinigung ersetzt Papierform
Seit dem 1. Januar 2023 stellen Ärztinnen und Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr in Papierform aus, die dem Arbeitgeber oder den Krankenkassen vorgelegt werden müssen. Im Rahmen der Digitalisierung wurde der Datenaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Arbeitgebern vereinfacht. Der sogenannte gelbe Schein wurde durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst.
Das neue digitale Verfahren im Überblick
Wir erklären das elektronische Verfahren anhand von Minijobberin Lena, die stark erkältet ist und nicht zur Arbeit gehen kann.
1. Schritt – Ärzte melden elektronisch an die Krankenkassen
Lena hat eine Erkältung und geht zu ihrem Hausarzt. Der Arzt stellt ihre Arbeitsunfähigkeit fest. Da Lena gesetzlich krankenversichert ist, übermittelt ihr Arzt alle Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Lenas Krankenkasse.
2. Schritt – Arbeitnehmer informieren Arbeitgeber
Lena muss nun ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Hierzu muss sie ihrem Arbeitgeber keine ärztliche Bescheinigung in Papierform mehr vorlegen. Sie informiert ihren Arbeitgeber einfach über ihre Arbeitsunfähigkeit.
3. Schritt – Arbeitgeber rufen AU-Daten bei der gesetzlichen Krankenkasse ab
Der Arbeitgeber weiß nun, dass Lena arbeitsunfähig ist und wendet sich an ihre Krankenkasse. Er ruft die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Lenas Arbeitgeber hat durch die eAU nun alle Informationen vorliegen, die er sonst der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entnehmen konnte. Sie erhält vom Arzt als Nachweis aber eine Papier-Bescheinigung für ihre Unterlagen.
Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Daten abfragen können, müssen sie natürlich die zuständige Krankenkasse ihrer Minijobber kennen. Mehr dazu erklären wir in unserem Beitrag„Warum Arbeitgeber die Krankenkasse ihrer Minijobber kennen müssen“.