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Werkstudentenjob und Minijob – darauf kommt es an


Wichtig zu wissen: Abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes und der Steuerklasse können Steuern für Sie anfallen. Bleiben Sie dann unter dem Freibetrag in Höhe von 10.347 Euro im Jahr, bekommen Sie die gezahlte Lohnsteuer nach Ihrer Steuererklärung zurück.

Checkliste: Kann ich einen Werkstudentenjob haben?

  1. Ich bin an einer Hochschule immatrikuliert.
  2. Ich arbeite nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
  3. Ich verdiene regelmäßig mehr als 520 Euro im Monat und bin nicht nur kurzfristig beschäftigt.
  4. Ich habe nicht mehr als 25 Fachsemester in derselben Fachrichtung studiert.
  5. Ich befinde mich zur Zeit des Jobs nicht in einem Urlaubssemester.

Wie unterscheidet sich der Werkstudentenjob vom Minijob?

Der Minijob ist nicht an den Studierendenstatus gebunden. Sie müssen also nicht an einer Hochschule immatrikuliert oder innerhalb einer bestimmten Semesteranzahl sein, um einen Minijob zu machen. Als Student oder Studentin haben Sie im Minijob auch Vorteile. Die Details sollten Sie dennoch kennen. Am wichtigsten: die Verdienstgrenze.

Im Minijob können Sie durchschnittlich bis zu 520 Euro im Monat verdienen, mit einer Werkstudentenstelle auch mehr. Der Stundenlohn liegt im Minijob und mit einer Werkstudentenstelle auf jeden Fall bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12 Euro, kann aber auch höher sein. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro ergibt sich im Minijob demnach eine maximale Arbeitszeit 43,33 Stunden im Monat.

Im Gegensatz zum Werkstudentenjob können Sie sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das hat aber auch Nachteile. Denn mit Ihrem Minijob können Sie wertvolle Rentenpunkte und Wartezeiten sammeln, die Ihnen später nutzen werden. Andere Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht fällig. Auch Steuern zahlen Sie in der Regel nicht – die übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Der Minijob für wenige Monate – die kurzfristige Beschäftigung

Haben Sie vor, nur für kurze Zeit in einem Minijob zu arbeiten, zum Beispiel als saisonale Aushilfskraft? Mit einer kurzfristigen Beschäftigung können Sie auch im Minijob mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf die Dauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt. In dieser Zeit dürfen Sie unbegrenzt verdienen und zahlen trotzdem keine Beiträge zur Sozialversicherung. Nur für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin fallen geringe Abgaben zur Sozialversicherung an.

Gut zu wissen: Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind Sie steuerpflichtig. Ob Sie in der Beschäftigung Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Verdienstes und Ihrer Steuerklasse ab. Bleiben Sie aber unter dem jährlichen Freibetrag, bekommen Sie die Lohnsteuer spätestens nach Ihrer Steuererklärung wieder zurück.

Zwischen Minijob und Vollzeitstelle – der Midijob im Übergangsbereich

Verdienen Sie regelmäßig mehr als 520 Euro, aber nicht mehr als 2.000 Euro im Monat, bewegen Sie sich im Rahmen eines Midijobs. Auch ein Werkstudentenjob kann ein Midijob sein. Der Vorteil eines Midijobs ist, dass in der Entgeltspanne von 520,01 bis 2.000 Euro für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geringere Beiträge zu zahlen sind – als Werkstudent oder Werkstudentin somit geringere Beiträge zur Rentenversicherung. Wenn Sie aber voll sozialversicherungspflichtig sind, zahlen Sie reduzierte Beiträge in allen Versicherungszweigen, also auch zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung. In unserem Magazin-Artikel finden Sie einen ausführlichen Vergleich von Minijob und Midijob.

Werkstudentenjob und Minijob – kann ich beides gleichzeitig ausüben?

Ja, Sie können zusätzlich zu Ihrem Werkstudentenjob mit einem Monatsverdienst von mehr als 520 Euro einen Minijob ausüben. Die Arbeitszeit aus beiden Tätigkeiten wird aber zusammengerechnet, um festzustellen, ob Sie noch maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Der Vorteil: Auch wenn Sie die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreiten, bleibt der zweite Job ein Minijob und nur der erste Job wird mit entsprechenden Beiträgen zu allen Sozialversicherungszweigen sozialversicherungspflichtig.

BAföG-Leistungen – worauf muss ich achten?

Haben Sie einen Werkstudentenjob oder einen Minijob und beziehen gleichzeitig BAfÖG-Leistungen? Als Minijobber oder Minijobberin können Sie bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Ihr Lohn hat in diesem Fall keine Auswirkungen auf die erhaltenen BAföG-Leistungen. Für den Bewilligungszeitraum von einem Jahr können Sie also 6.240 Euro verdienen, ohne dass Ihre Leistungen gekürzt werden. Als Werkstudent oder Werkstudentin verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat und damit mehr als 6.240 Euro im Jahr. Der Lohn, den Sie zusätzlich zu den 6.240 Euro verdienen, wird mit Ihren BAföG-Leistungen verrechnet. In dem Fall müssen Sie mit einer Kürzung rechnen.

Wie finde ich einen Werkstudentenjob?

Erste Anlaufstelle für einen Job als Werkstudent oder Werkstudentin ist die Jobbörse des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Hier finden Sie Stellenanzeigen von Unternehmen, die gezielt Werkstudenten suchen. Sie können auch direkt auf der Website eines Unternehmens nach Werkstudentenstellen suchen. Ist keine passende Stelle dabei? Schreiben Sie interessante Unternehmen initiativ an.

Wie finde ich einen Minijob?

Minijobs im Haushalt finden Sie in unserer Haushaltsjob-Börse. In unserem Magazin-Artikel finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung der Haushaltsjob-Börse. Brauchen Sie etwas Minijob-Inspiration? Halten Sie in Cafés oder Bars nach Ausschreibungen Ausschau. Vielleicht ist auch bei unseren fünf Minijobs für Studierende etwas für Sie dabei.

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Ki Jobs