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Rechte und Kündigung

Durchsetzung von Rechten im Minijob

Sie haben festgestellt, dass ihre Rechte im Mini Job nicht eingehalten und ihre Ansprüche nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Was ist nun zu tun? Von wem können Sie eventuell Hilfe bekommen?

Zunächst sollten Sie mit Ihren Arbeitgeber sprechen. Sie sollten ihn auf die Rechtslage hinweisen. Gerade in Kleinbetrieben ist dem Arbeitgeber nicht immer bewusst, dass es sich bei einem Minijob um ein Arbeitsverhältnis handelt, auf dass das gesamte Arbeitsrecht Anwendung findet. Ein Gespräch kann auch die Grundlage zu einem Kompromiss sein, vielleicht finden Sie eine Regelung die für beide Seiten akzeptabel ist.

Wenn ein Gespräch nicht zu einem akzeptablen Ergebnis führt, sollten sich überlegen, ob sie ihre Forderung mit Anschreiben, der so genannten Geltendmachung, Nachdruck verleihen. Dies erfolgt schriftlicher formloser Art.

Wenn der Arbeitgeber trotz einer entsprechenden Geltendmachung ihre Ansprüche nicht erfüllt, müssen sie sich entscheiden, ob sie die Firma verklagen wollen. Die wenigsten Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses zu klagen, weil sie Angst haben, durch eine Klage das Arbeitsverhältnis zu sehr zu belasten und eventuell den Arbeitsplatz zu verlieren. Zumindest jedoch, wenn ihnen gekündigt worden ist, kommt für viele der Zeitpunkt, dass die Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden sollen. Allerdings ist das leider nicht möglich, alle in der Vergangenheit nicht erfüllten Ansprüche nunmehr rechtlich einzufordern.

Verjährungsfristen
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht Verjährungsfristen vor. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Urlaub denn nicht gewährt wurde, das fällt schon am 31. 3 des Folgejahres, sodass es hier nicht auf Verjährungsfristen ankommt. Tarifliche Ansprüche verfallen sogar noch schneller. In nahezu allen Tarifverträgen sind Verfalls Klauseln enthalten, die unbedingt eingehalten werden müssen, weiß andernfalls zu einem Rechts Verlust kommt.

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen, ist es sinnvoll, sich Hilfe zu holen. Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, steht ihm die gewerkschaftliche Rechtsschutz zu. Von ihrer Gewerkschaft den vier Beauftragten Juristen werden ihre Ansprüche gegenüber ihren Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht und wenn diese erfolglos bleiben, vor dem Arbeitsgericht eingeklagt. Sind Sie kein Gewerkschaftsmitglied aber Rechtsschutz versichert, beauftragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen. Sind sie allerdings weder Gewerkschaftsmitglied noch Rechtschutz versichert, müssen Sie die Gebühren der Anwälte selbst tragen, auch wenn sie dem Prozess voll gewinnen. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn ihre Einkommensverhältnisse so gestaltet sind, das ihn Prozesskostenhilfe gewährt wird. Informationen oder Beantragung der Prozesskostenhilfe können Sie bei dem Amtsgericht oder Arbeitsgericht in ihrer Stadt beantragt.

Klagen gegen Kündigung?
Wenn Sie eine Kündigung, die von ihrem Arbeitgeber ausgesprochen worden ist, gerichtlich überprüfen lassen wollen, müssen sie spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht haben. Diese Frist gilt grundsätzlich. Nur dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz ob Ihre Arbeitsverhältnis Anwendung findet, können Sie die Wirksamkeit der Kündigung auch hinsichtlich der Kündigungsgründe es vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf der Arbeitsverhältnis Anwendung, wenn ihr Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Ausspruch Paste Kündigung länger als sechs Monate bestanden hat, und in dem Betrieb, indem sie beschäftigt sind, mehr als zehn Arbeitnehmerin beschäftigt sind. Hierbei zählen Auszubildende nicht mit Teilzeitbeschäftigte werden anteilig gezählt.


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