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Minijob Krankenversicherung

Keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung!

Der Arbeitnehmer wird aufgrund des 538-Euro-Minijobs nicht krankenversichert. Grundsätzlich darf jemand bis zu einem Einkommen von 538 € verdienen, da nahezu alle geringfügig Beschäftigten irgendwie krankenversichert sind. Sie erhalten Krankenkassenleistungen, entweder weil sie beitragsfreie Familienmitglieder sind oder als Rentner, Studierende oder Bezieher von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II versichert sind.

Das bedeutet, auch wenn der Arbeitgeber Pauschalbeiträge an die Knappschaft abführt, sind Personen, die nicht gesetzlich versichert sind, wie Selbstständige, Beamte oder privat Versicherte, nicht automatisch gesetzlich versichert. Die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers für 538-Euro-Minijobs führen nicht zu einer eigenen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer.

Der pauschale Beitrag des Arbeitgebers ist ein Solidaritätsbeitrag und wird nur gezahlt, wenn der Minijobber bereits gesetzlich krankenversichert ist. Minijobber haben daher im Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nach Beendigung der sechswöchigen Entgeltfortzahlung keinen Anspruch auf Krankengeld.

Minijobberinnen haben jedoch einmalig Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diesen Anspruch müssen sie bei der Krankenkasse geltend machen, bei der sie Mitglied sind oder beim Bundesversicherungsamt.

Krankenversicherung bei mehreren Minijobs?
Es kommt immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer mehreren Minijobs nachgehen oder diese ausüben müssen. Wichtig ist dabei, dass mehrere ausgeübte geringfügige Beschäftigungen zusammengezählt werden. Wenn das insgesamt erzielte Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro überschreitet, unterliegen alle geringfügigen Beschäftigungen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das bedeutet, es wird eine vollständige sozialversicherungspflichtige Abrechnung auf der Steuerkarte fällig.

Wer älter als 25 Jahre ist, keinen Hauptjob hat und auch keinen Ehepartner hat, der gesetzlich versichert ist, muss sich freiwillig versichern. Aus dieser freiwilligen Versicherung können Beiträge von bis zu ca. 140 € je nach Krankenkasse entstehen.

Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung kommt für alle in Frage, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht, darunter Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Private Krankenversicherung hat dabei entscheidende Vorteile: Sie übernimmt sämtliche Kosten im Krankheitsfall, die Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich nach Risiko, Geschlecht und Alter. Daher ist es ratsam, eine Private Krankenversicherung frühzeitig abzuschließen, um Geld zu sparen. Außerdem bietet die Private Krankenversicherung ein umfangreicheres Leistungsangebot als die Gesetzliche Krankenversicherung. Viele Anbieter zeichnen sich zudem durch stabile Beiträge aus. Dennoch ist ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Versicherungen und ihrer Leistungen ratsam.

Studenten – Krankenversicherung
Studenten können wählen, ob sie eine Krankenversicherung für Studenten oder bis zum 25. Lebensjahr der Familienversicherung (abhängig vom Einkommen) beitreten möchten. Die Familienversicherung ist in der Regel kostengünstiger. Da die meisten Studenten jedoch einen 450-Euro-Nebenjob haben, ist der Weg zur Familienversicherung oft versperrt. Studenten, die nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichert sind, müssen sich selbst versichern. Für Studenten gibt es spezielle Krankenversicherungstarife. Vergleichen Sie die günstigen Beiträge und wählen Sie die richtige Krankenversicherung für sich.

Eine alternative Beschäftigung
…bietet eine geringfügige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone, wie Midijobs. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine vollwertige Sozialversicherung, einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung. Für den Arbeitgeber kann sich diese Regelung ebenfalls rentieren, da er gestaffelte Sozialversicherungsbeiträge erhält.

Finanzielle Bedeutung der Minijobs für die Sozialversicherungskassen
Die Bedeutung von Minijobs für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Von 2003 bis 2013 hat die Minijob-Zentrale fast 58 Milliarden Euro an Beiträgen für die Renten- und Krankenversicherung aus gewerblichen Minijobs vereinnahmt.

Der jährliche Gesamtbetrag der Beiträge aus Minijob-Verhältnissen ist seit 2003 kontinuierlich gestiegen. Mit steigenden Beitragseinnahmen nimmt auch die finanzielle Bedeutung von Minijobs für die Sozialversicherung weiter zu. Allein zwischen 2004 und 2013 stieg die Summe der eingezogenen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge von rund 4,0 Milliarden Euro auf etwa 6,6 Milliarden Euro. In zehn Jahren hat sich das jährliche Beitragsaufkommen um mehr als 60 Prozent erhöht.

Diese Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung kommen den Krankenkassen zugute, ohne dass für Minijobber durch die Zahlung der Pauschalbeiträge zusätzliche Leistungsansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen (z.B. Krankengeld). Für Minijobber, die familienversichert sind, trägt die Zahlung der Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung auch zur Mitfinanzierung des Krankenversicherungsschutzes bei.

Achtung!
Durch die Pauschalbeiträge erwerben Minijobber keine zusätzlichen Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse, wie z.B. Anspruch auf Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit oder Kinderkrankengeld. Die Unfallversicherung kann in vollem Umfang genutzt werden, allerdings nur im Falle eines Arbeitsunfalls.

In der Regel sind Minijobber, die einen Mini-Job ausüben, über ihren Hauptjob, die Familienversicherung oder die freiwillige Krankenversicherung abgesichert. Die Familienversicherung ist für Ehepartner gesetzlich Versicherter oder Kinder gesetzlich Versicherter Eltern bis einschließlich 25 Jahre kostenlos.


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