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Krankengeld im Minijob?

Bezahlung bei Krankheit in den ersten 6 Wochen !
Alle Beschäftigten erhalten nach Paragraph drei des Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen Ihre Vergütung vom Arbeitgeber fortgezahlt. Dies gilt auch für Minijobber auf 538 Euro Basis.

Allerdings!Während der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses gibt es diese Lohnfortzahlung nicht. Die Höhe der gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 100% des für den Krankheitszeitraum. Tariflich ist es zulässig, andere Regelungen zu treffen. So ist z.B. möglich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe des Durchschnitts Entgeltes / Lohn der letzten zwölf Monate zu gewähren. Einmalzahlungen (wie Urlaubsgeld) und Aufwandsentschädigungen (wie Fahrgeld) sind hierbei nicht mitzurechnen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / AU
Bitte beachten Sie , dass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung unverzüglich zu unterrichten ist. Außerdem ist auch bei einem 520 Euro Job / Minijob die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Dies gilt auch für die ersten zwei Krankheitstage, wenn der Arbeitgeber es verlangt. Als Minijobber erhalten sie im Regelfall nicht die allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Arzt ausgestellt, sondern nur eine formlose Bescheinigung. Solange keine ärztliche Bescheinigung vorliegt, darf der Arbeitgeber die Lohnzahlung für den Zeitraum der Krankheit verweigern.

kein Krankengeld von der Krankenkasse !
Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung können Minijobber kein Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, da keine eigene beitragspflichtige Tätigkeit besteht. Auch wenn der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag abführt so erwerben Minijobber keine zusätzlichen Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, wie z.B. den Anspruch auf Krankengeld nach sechs Wochenarbeitsunfähigkeit oder Kinderkrankengeld.


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Hinweis!
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