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Arbeitsagentur und geringfügige Jobs

Was viele nicht wissen, neben unserem Portal für Nebenjobs, informiert auch die Agentur für Arbeit und das jeweilige Jobcenter in Ihrem Heimatort rund um den Minijob. Zudem kann man sich ebenso informieren ob freie geringfügige Beschäftigungen jeder Art vor Ort gemeldet sind. Sei es Stunden-, tage-, wochen- und monatsweise – bis zu insgesamt drei Monaten.

Viele Arbeitnehmer nutzen regelmäßig die etwas andere JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Die Angebote reichen von geringfügigen Stellenangeboten bis zu kurzfristigen Vollzeitangeboten, mit denen Unternehmen flexibel auf Auftragsspitzen oder bei personellen Engpässen reagieren. Zum Teil kann sich aus einer solchen Beschäftigung auch eine Dauer- oder Vollzeitbeschäftigung ergeben.

Haben Sie Fragen so nutzen Sie die unentgeltliche Beratung durch die Agentur für Arbeit.  Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer der Agentur für Arbeit „Geringfügige und kurzfristige Jobs“

Die Mini JOB Vermittlung wird in ausgewählten Agenturen für Arbeit entweder im Arbeitgeber-Service oder im Rahmen einer eigenen Organisationseinheit angeboten. Hier finden Sie die Adressen und Ansprechpartner Ihrer Arbeitsagentur vor Ort.

In den größeren Agenturen für Arbeit wird die Mini JOB-Vermittlung auch für spezielle Dienstleistungen angeboten, z.B. :
– Mini JOB-Vermittlung für Studentinnen und Studenten
– Mini JOB-Vermittlung Messe für Auf- und Abbau, Hostessen etc.
– Mini JOB-Vermittlung Hafen für Arbeiten im Hafen
– Mini JOB-Vermittlung Großmarkt für Transport arbeiten.

Haben Sie bereits einen Minijob gefunden? 
Sofern Sie arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, müssen Sie jede Art von Nebenbeschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden. Sie können auch als Arbeitslose/r einen Minijob ausüben, sofern Ihre Bemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dadurch nicht eingeschränkt werden und die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Mehr zu Minijob während der Arbeitslosigkeit

Bei gezielten offenen Fragen zum Minijob oder Verdienstgrenzen erreichen Sie die Minijob Zentrale:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter
Tel.: 0355 2902-70799 / Fax: 0201 384-979797
Aus dem Ausland: 0049 355 2902-70799
www.minijob-zentrale.de

Hier geht es weiter in unserem Portal zu Bewerbungsvorlagen * Lebenslauf * mehrere Minijobs


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Hinweis!
Wir hoffen Ihnen hier umfassend über die neue Regelung der dynamischen Minijobs Informationen bereitzustellen. Eine Haftung und Gewährleistung sind von dem Betreiber dieser IT-Seite ausgeschlossen und kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Des weiteren machen wir darauf aufmerksam, das das Kopieren von den hier aufgeführten Inhalten und verwenden in weiteren Medien/IT-Seiten, ohne schriftliche Erlaubnis des Seitenbetreibers, nicht gestattet ist!