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Rentenversicherungspflicht ablehnen?

Rentenversicherungspflicht ablehnen?

Ob und wann die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll ist. Die Beantwortung dieser Frage ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Die Beschäftigungszeiten in einem Minijob, bei dem sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, werden nicht in vollem Umfang als Beitragszeit gewertet. Beitragszeiten sind jedoch wichtig, um überhaupt bestimmte Rentenarten zu erwerben. Die Dauer der erforderlichen Beitrags- und ,,Wartezeiten“ ist je nach Rentenart unterschiedlich. Gerade Frauen fehlen häufig Beitragszeiten durch Lücken in der Beschäftigung.

Um eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen zu können, müssen in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Damit Beispielsweise eine Frau ab 60 die Altersrente für Frauen erhalten kann (nur noch möglich bis Geburtsjahrgang 1952, verbunden mit Rentenabschlägen), muss sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachweisen. Pflichtbeitragszeiten können bei Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht jedoch nicht erworben werden. 

Arbeitnehmer, deren einzige Erwerbstätigkeit ein Minijob ist, sollten daher im Regelfall nicht auf die Renten Versicherungspflicht verzichten, um rentenrelevante Versicherungszeiten zu erwerben oder bereits bestehende An­spruche nicht zu verlieren.

Folgen einer Befreiung !
* Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer aller Beschäftigungen bindend und kann nicht widerrufen werden! * Über den Befreiungsantrag hat der Minijobber alle weiteren (auch zukünftige) Arbeitgeber zu informieren, bei denen sie eine geringfügige Beschäftigung ausübt. * Auch die staatliche Forderung für den Aufbau einer privaten Riester-Rente können Minijobberinnen nicht in Anspruch nehmen, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Es hängt also von den Bedingungen des Einzelfalles ab, wie die Entscheidung ausfällt. Lassen Sie sich bitte vor Ihrer Entscheidung, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen, von der Deutsche Rentenversicherungsanstalt beraten. Die Rentenversicherungsanstalt ist für Sie als Minijobber auch telefonisch erreichbar, von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 und am Freitag von 7:30 bis 15:30 unter dem kostenfreien Telefon: 0800 1000 4800

Hinweis:
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren umfassend über rentenrechtliche Auswirkungen der Versicherungspflicht oder über die persönlichen Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände. Vor der Entscheidung gegen die Versicherungspflicht wird eine individuelle Beratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen empfohlen. Wenn Sie unabhängige Angebote zur Rentenversicherung benötigen, so empfehlen wir Ihnen auch den Preisvergleich

Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (PDF, 41 KB)

Befreiungsfristen Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochennach Eingang des Befreiungsantrags, anzeigt. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt.

Der Eigenanteil in Höhe von 3,9 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Vorteile aus der Rentenversicherungspflicht entfallen ab diesem Zeitpunkt.

Abzug des Arbeitnehmeranteils nur für die letzten drei Entgeltzeiträume möglich
Grundsätzlich trägt der Minijobber seinen Eigenanteil von 3,9 Prozent vom Arbeitsentgelt selbst. Der Arbeitgeber hält den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt ein und führt diesen zusammen mit den übrigen pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale ab.

Wird die rechtzeitige Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist angezeigt (Beispiel 2), sind die Arbeitnehmeranteile bis zur tatsächlichen Wirkung der Befreiung durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zu entrichten.

Ist der Abzug des Arbeitnehmeranteils unterblieben, ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Eigenanteil des Minijobbers nicht nachträglich vom Arbeitsentgelt einbehalten darf. Einen fehlenden Abzug vom Lohn darf der Arbeitgeber grundsätzlich nur bei den drei nächsten Entgeltabrechnungen nachholen. Liegt der Entgeltabrechnungszeitraum weiter zurück, muss der Arbeitgeber in diesen Fällen den eigentlich vom Arbeitnehmer zu zahlenden Anteil selbst aufbringen und an die Minijob-Zentrale abführen. Zulässig ist eine weiter gehende Rückrechnung nur dann, wenn den Minijobber ein Verschulden trifft (§ 28g Satz 3 Sozialgesetzbuch – Viertes Buch).

Riester Rente 
Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen. Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage, die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage kommen. Lassen Sie sich beraten, denn Sie haben nichts zu verschenken.

 


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