Suche
Close this search box.

Weihnachtsgeld, Geschenke und Arbeit an Feiertagen – das gilt für Minijobs in der Weihnachtszeit


Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen den durchschnittlichen Verdienst der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers bereits zu Beginn der Beschäftigung berechnen, weil zu diesem Zeitpunkt festzustellen ist, ob es sich um einen Mini- oder einen Midijob handelt.

Geschenke und Minijob

Das Weihnachtsgeld ist also Teil des Verdienstes im Minijob. Wie sieht es mit Geschenken aus? Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Angestellten ein Geschenk in Höhe von bis zu 50 Euro pro Minijobber machen. Diese Aufwendung ist in der Regel lohnsteuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass ein Geschenk ein Sachbezug ist und in einem Wert von bis zu 50 Euro nicht zum Verdienst des Minijobs gerechnet wird. Das gilt auch für Gutscheine – überraschen Sie Ihre Angestellten zum Beispiel mit Essens- oder Wellnessgutscheinen!

Feiertage und Minijob

In einigen Branchen ist an Feiertagen besonders viel zu tun. In anderen Branchen ruht die Arbeit hingegen. Eins vorweg: Für Minijobberinnen und Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt: Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als die vollzeitbeschäftigten Angestellten.

Ist Ihre Arbeitszeit auf feste Wochentage aufgeteilt? Wenn einer dieser vereinbarten Arbeitstage auf einen Feiertag fällt, haben Minijobber ebenfalls frei. Das Gehalt, das Minijobber an diesem Tag verdient hätten, bekommen sie trotzdem – das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Vorsicht: Diese Regelung darf nicht umgangen werden, indem die Minijobber ausnahmsweise an einem anderen Arbeitstag eingesetzt werden.

Was ist aber mit Branchen und Unternehmen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird? In der Gastronomie zum Beispiel werden Minijobberinnen und Minijobber während der Feiertage oder an Sonntagen gebraucht. Dabei können sie von entsprechenden Feiertagszuschlägen profitieren. Der Vorteil: Diese Zuschläge werden nicht mit dem gesamten Verdienst verrechnet. Sie sind also steuerfrei und damit sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Mit den Zuschlägen haben Minijobber die Möglichkeit, mehr als die üblichen 520 Euro monatlich zu verdienen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Minijob. Arbeitgeber müssen von den Zuschlägen keine Abgaben zahlen. Vorsicht: Das gilt aber nur, wenn der Grundstundenlohn (ohne Zuschlag) nicht mehr als 25 Euro beträgt.

Gemessen an den Feiertagszuschlägen ist es denkbar, sich freiwillig für eine Feiertagsschicht zu melden. Was ist aber, wenn Sie lieber Urlaub haben möchten? Gut zu wissen: Heiligabend, der 24. Dezember, und Silvester, der 31. Dezember, sind keine gesetzlichen Feiertage. Weihnachten und der zweite Weihnachtstag, der 25. und 26. Dezember, sowie Neujahr, der 1. Januar, hingegen schon. An den gesetzlichen Feiertagen gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot. An diesen Tagen darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen stellen beispielsweise Bäckereien dar. Wer darüber hinaus an Heiligabend und Silvester frei haben möchte, hat die Möglichkeit, einen Urlaubsantrag zu stellen, sofern der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin diese Tage für die Belegschaft nicht generell arbeitsfrei stellt bzw. laut Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag arbeitsfrei gestellt sind. Am besten besprechen Sie Ihre Urlaubswünsche rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, denn: Gerade an Heiligabend und Silvester möchten viele Kolleginnen und Kollegen ebenfalls frei haben. Mit der Erlaubnis des Arbeitgebers können Sie sich an diesen Tagen frei nehmen.

Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, können Sie mit unserem Urlaubsrechner berechnen. Dabei ist es egal, ob Sie in einem Unternehmen oder als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt arbeiten – der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Teilen Sie Ihre Erfahrung mit Minijobs in der Weihnachtszeit!

Haben Sie schon mal ein Weihnachtsgeschenk von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bekommen? Fällt Ihnen eine schöne Geschenkidee ein? Haben Sie schon mal an Heiligabend oder Silvester gearbeitet? Schreiben Sie Ihre Ideen und Erfahrungen in den Kommentarbereich, um anderen zu helfen!

presented by
Ki Jobs