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Warum Arbeitgeber die Krankenkasse ihrer Minijobber kennen müssen


Egal ob durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht – durchschnittlich war im Jahr 2021 jeder Beschäftigte in Deutschland 14,5 Tage krank gemeldet. Zukünftig können die Arbeitgeber die Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit (AU) elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Was Minijob-Arbeitgeber über die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung) wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

So läuft das Verfahren der elektronischen AU-Bescheinigung ab

Mit der Einführung eines elektronischen Verfahrens müssen Arbeitnehmer ihre AU-Bescheinigung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber vorlegen. Der Beschäftigte teilt seinem Arbeitgeber zukünftig nur noch seine Krankmeldung mit. Die von einem Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung kann der Arbeitgeber dann selbst elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.

Die Krankenkasse des Arbeitnehmers hält die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Vorerkrankungszeiten zum Abruf bereit. Die Krankenkasse selbst bekommt die Daten wiederum elektronisch vom Arzt übermittelt.

Ab 2023 ist die elektronische AU-Bescheinigung verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2023 startet das neue Verfahren der eAU für Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber verpflichtend. Bis zum 31. Dezember 2022 läuft die Pilotphase. Sofern die Beteiligten bereits dazu in der Lage sind, kann das Verfahren auch schon in der Pilotphase genutzt werden.

Arbeitgeber sollten die Krankenversicherung ihrer Minijobber kennen

Damit Minijob-Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Beschäftigten abrufen können, müssen sie die Krankenkasse ihrer gesetzlich krankenversicherten Minijobber kennen und im Lohnabrechnungsprogramm eintragen.

Bisher müssen die Arbeitgeber nur für die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung wissen, ob ihre Minijobber gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dafür ist es nicht erforderlich, die Krankenkasse zu kennen.

Unser Tipp:

Arbeitgeber sollten für alle gesetzlich krankenversicherten Minijobber prüfen, ob ihnen die Krankenkasse bereits bekannt ist. Das gilt zum Beispiel auch für eine Familienversicherung über den Ehepartner oder die Eltern. Ist die Krankenversicherung nicht bekannt, sollten Arbeitgeber diese zeitnah erfragen und in den Entgeltunterlagen vermerken. Außerdem sollten sie ihre Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass sie über einen Krankenkassenwechsel informiert werden müssen.

Ausnahme: Privat versicherte Arbeitnehmer und Minijobber in Privathaushalten

Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst nicht vorgesehen. Auch für Minijobs in Privathaushalten besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am eAU-Verfahren.

Krankenkasse wird im Personalfragebogen bereits abgefragt

Bei der Neueinstellung von Minijobbern wird die Krankenkasse im Personalfragebogen abgefragt. Den Personalfragebogen können Arbeitgeber auf der Internetseite der Minijob-Zentrale herunterladen. 

Der Personalfragebogen unterstützt Arbeitgeber dabei, alle relevanten Informationen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung zu erhalten. Der ausgefüllte Personalfragebogen ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie uns gern in den Kommentaren.

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Quelle: Minijob Zentrale