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Minijob Urlaubsanspruch

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Auch Sie als Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bzw. Erholungsurlaub. Deshalb finden Sie hier einige wichtige Informationen zum Urlaubsanspruch und dessen Berechnung.

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte und haben damit wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.

Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen – also Montag bis Samstag – ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Für diese Berechnung ist nur die Zahl der pro Woche gearbeiteten Tage relevant. Also nicht die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden.

Berechnungsformel des Urlaubsanspruchs:

Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 ( Urlaubsanspruch)
—————geteilt durch———————–
6 (Arbeitstage) = gleich Urlaubstage

Beispiel im Alltag:
Einem Arbeitnehmer, der fünf Tage die Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage im Jahr zu, auch wenn er insgesamt nur 10 Stunden die Woche arbeitet. Also 5 Arbeitstage ×24:6= 20 Urlaubstage.

Leistet der Arbeitnehmer dagegen 10 Stunden an zwei Werktagen in der Woche ab, stehen ihm aber nur acht Urlaubstage zur Verfügung.
Denn 2 Arbeitstage ×24:6= 8 Urlaubstage die derjenige Arbeitnehmer zur Verfügung stehen hat.

Achtung!
Da Minijobber wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung nicht benachteiligt werden dürfen, kann der Urlaubsanspruch höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber ihren Vollzeitbeschäftigten Kollegen einen längeren Jahresurlaub gewährt.

Die Minijob Zentrale stellt Ihnen das Merkblatt zum Arbeitsrecht Minijobber zum Download zur Verfügung. Zudem können Sie mit Hilfe des Urlaubsrechner ihren Urlaubsanspruch berechnen.

Bei Fragen rund um den zum Minijob erreichen Sie die Minijob Zentrale:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter
Tel.: 0355 2902-70799
Fax: 0201 384-979797
Aus dem Ausland: 0049 355 2902-70799
www.minijob-zentrale.de

 


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