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Urlaub im Minijob – so wird er berechnet


Wieviel Urlaub steht Minijobbern zu?

Generell gilt: Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Tagen, wenn die Beschäftigung durchgängig an 6 Tagen in der Woche ausgeübt wird. Das entspricht einem Zeitraum von 4 Wochen Urlaub im Jahr.

Dieser Anspruch gilt für Minijobberinnen und Minijobber genauso wie für alle anderen Arbeitnehmer. Für diese Urlaubstage muss der Verdienst ganz normal weitergezahlt werden. Das wurde so im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Im Minijob sind dennoch einige Besonderheiten zu beachten: Gewöhnlich arbeiten Minijobberinnen und Minijobber an weniger als 6 Tagen in der Woche. Der jährliche Mindesturlaub wird dann anteilig berechnet. Es gilt folgende Formel:

Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche x 24 / 6

Wendet man diese Formel an, ergibt sich – abhängig von den individuellen Arbeitstagen im Minijob pro Woche – folgender Urlaubsanspruch:

Arbeitstage pro Woche Urlaubsanspruch im Jahr
1 4
2 8
3 12
4 16
5 20
6 24

Für die Ermittlung der Arbeitstage pro Woche ist es übrigens nicht wichtig, wie viele Stunden an den einzelnen Tagen gearbeitet wird. Die Arbeitszeit in Stunden wirkt sich nicht auf den jährlichen Urlaubsanspruch aus.

Wieviel Urlaub gibt es im Minijob bei unregelmäßiger Arbeit?

Häufig arbeiten Minijobberinnen und Minijobber unregelmäßig. In einem Minijob-Arbeitsvertrag kann zum Beispiel festgelegt werden, dass in einer Woche 2 Tage und in der nächsten Woche an 3 festen Arbeitstagen gearbeitet wird. Für die Berechnung des Urlaubs kommt es dann auf die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr an. 

Zur Ermittlung des individuellen Urlaubsanspruchs ist zunächst wichtig, wie viele Tage in der Woche auch andere Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten. Wird im Unternehmen allgemein an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch lässt sich dann wie folgt berechnen:

gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr / 260 bzw. 312

Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.

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