Das Verfahren rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Minijob-Arbeitgeber wird weiter vereinfacht. Arbeitgeber können ab sofort die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abo beantragen. Was das bedeutet und wie das geht, erklären wir in diesem Beitrag.
Was sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Arbeitgeber benötigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, um sich für öffentliche Aufträge zu bewerben. Sie bescheinigen damit ihre Zuverlässigkeit. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weist nach, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben für seine Arbeitnehmer pünktlich und in voller Höhe zahlt. Die Bescheinigungen sind für 3 Monate gültig.
Was bedeutet Abo?
Das Abo umfasst den Versand von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im 3-Monats-Rhythmus. Wählt der Arbeitgeber das Abo, erhält er also nach Ablauf der vorangegangenen Bescheinigung automatisch eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dafür muss er keinen neuen Antrag stellen.
Für das Abo gibt es keine Laufzeit. Der Arbeitgeber kann das Abo jedoch jederzeit widerrufen.
Was sind die Voraussetzungen für das Abo?
Für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Abo sind keine besonderen Voraussetzungen nötig. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der normalen Bescheinigung. Erfüllt der Arbeitgeber seine Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten während der Laufzeit nicht oder nicht vollständig, endet das Abonnement.
Wie wird das Abo beantragt?
Arbeitgeber – aber auch bevollmächtigte Dritte – können das Abo jederzeit beantragen. Der Beginn des Abos kann frei gewählt werden. Für die Beantragung steht ein Antragsformular zur Verfügung, das auf der Internetseite der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden kann. Der schriftliche Antrag kann dann am besten mit Hilfe eines Kontaktformulars übermittelt werden. Dazu geben Arbeitgeber ihre Daten an, wählen als Betreff Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und fügen den Antrag für die Bescheinigung als Anhang bei.
Wofür gibt es das Abo?
Mit dem Abo sollen die Antrags- und Ausstellungsmodalitäten sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Einzugsstellen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Perspektivisch soll das gesamte Verfahren elektronisch ablaufen. / Quelle: Minijob Zentrale
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