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Mindestlohn 2024

Wie hoch wird der Mindestlohn ab 2024 sein?

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Dies ist die derzeitige Empfehlung der Mindestlohnkommission. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohn gilt für sämtliche Beschäftigte und ist nicht auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung beschränkt; er erstreckt sich auch auf Minijobber.

In bestimmten Branchen sind branchenspezifische Mindestlöhne festgelegt, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verfügbar.

Wird sich die Minijob-Grenze erhöhen?

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs, auch bekannt als Minijob-Grenze, ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Mit der voraussichtlichen Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns im Januar 2024 wird die Minijob-Grenze voraussichtlich von 520 Euro monatlich auf 538 Euro monatlich steigen. Das bedeutet, dass die Jahresverdienstgrenze entsprechend auf 6.456 Euro erhöht wird.

Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten? Bis zum 31. Dezember 2023, solange der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde in Kraft ist, können Minijobber und Minijobberinnen in der Regel etwa 43 Stunden im Monat (520 Euro : 12) arbeiten. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn verringert sich entsprechend die maximale Arbeitszeit im Rahmen eines Minijobs.

Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verknüpft sind, wird sich ab dem 1. Januar 2024 an der maximalen Arbeitszeit für Minijobber, bei einem voraussichtlichen Mindestlohn von 12,41 Euro, voraussichtlich nichts ändern. Das bedeutet, Minijobberinnen und Minijobber können weiterhin ca. 43 Stunden pro Monat arbeiten.

Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?

Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, dürfen Minijobber und Minijobberinnen in bestimmten Monaten aufgrund von schwankenden Löhnen auch mehr als 538 Euro verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst jedoch nicht über 538 Euro liegen, damit es weiterhin als Minijob gilt.

Minijobberinnen und Minijobber können die Minijob-Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten überschreiten, auch wenn dies bedeutet, dass die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschritten wird. Dies sollte jedoch auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen sein, beispielsweise aufgrund von Krankheitsvertretungen. Der Verdienst darf in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht überschreiten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel „Minijobber können auch mal mehr verdienen“.

Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?

Ja, sofern im Arbeitsvertrag nicht bereits der gesetzliche Mindestlohn oder ein höherer Stundenlohn festgelegt wurde, muss der Arbeitgeber aufgrund der Mindestlohnerhöhung den Stundenlohn der Minijobber anpassen. Falls die Bedingungen des Minijobs lediglich schriftlich festgehalten wurden, müssen auch diese aktualisiert werden, um die neuen Konditionen zu reflektieren. Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie in unserem Artikel „Arbeitsvertrag im Minijob„.


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