Suche
Close this search box.

Arbeitsvertrag im Minijob – das sollte enthalten sein


Muss der Arbeitsvertrag für einen Minijob schriftlich sein?

Nein. Auch weiterhin ist ein mündlicher Arbeitsvertrag für Minijobs möglich. Aber auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich für den Minijobber festhalten. Dabei reicht eine digitale Version nicht aus, sondern der Minijobber oder die Minijobberin braucht ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Dokument. Erst dann handelt es sich um einen gültigen Nachweis. Seit dem 1. August 2022 schreibt das neue Nachweisgesetz eine umfangreichere Auskunft vor. Das sorgt für mehr Sicherheit für beide Parteien und schützt vor späteren Missverständnissen.

 

Wichtig: Der schriftliche Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ist nicht dasselbe wie ein Arbeitsvertrag, sondern sozusagen eine vereinfachte Version. Ein Arbeitsvertrag ist aber die beste Lösung, um die neuen gesetzlichen Vorschriften umzusetzen und möglichst viel Klarheit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zu schaffen.

Was bedeutet das neue Nachweisgesetz für Minijobber und ihre Arbeitgeber?

Das Nachweisgesetz verpflichtet dazu, alle wichtigen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen, die ab August 2022 in den Arbeitsvertrag im Minijob gehören:

 

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers
  • Zusammensetzung des Gehalts (auch Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen), sowie die Fälligkeit und die Art der Auszahlung
  • Arbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen, gegebenenfalls Regelungen zur Schichtarbeit
  • Beginn des Minijobs (bei befristeten Minijobs auch das Enddatum oder die voraussichtliche Dauer)
  • Dauer der Probezeit, sofern vereinbart
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Ansprüche auf Fortbildungen
  • Urlaubsanspruch
  • bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Kündigungsfristen und vorgesehene Kündigungsform
  • Bedingungen bei Arbeit auf Abruf
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden, sofern vereinbart

Welche Fristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen?

Drei Fristen gelten für die Verträge für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nach dem 1. August 2022 eingestellt wurden.

  • Spätestens am ersten Arbeitstag braucht der Minijobber oder die Minijobberin einen schriftlichen Nachweis, in dem die Namen und die Anschriften beider Vertragsparteien aufgeführt sind. Der Nachweis enthält Informationen über das Gehalt, die Regelung der Arbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen.
  • Spätestens am siebten Tag nach vereinbartem Arbeitsbeginn folgt ein weiterer Nachweis. Er enthält Angaben über den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit, die Art der Tätigkeit und den Arbeitsort. Auch die Bedingungen bei Arbeit auf Abruf, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und – für Minijobs mit Befristung – das Ende oder die voraussichtliche Dauer des Minijobs sollten hier beschrieben werden.
  • Alle weiteren Angaben müssen spätestens nach einem Monat erbracht werden.

 

Wurden Sie bereits vor dem 1. August 2022 eingestellt? Dann können Sie bei Bedarf eine schriftliche Auskunft über die restlichen Punkte von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin einfordern. Hier gelten ebenfalls die Fristen von sieben Tagen oder einem Monat.

 

Wichtig: Die Nachweise sind nur dann gültig, wenn sie unterschrieben und im Original ausgehändigt werden. Dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin droht bei Nichteinhaltung des neuen Nachweisgesetzes ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 2.000 Euro.

presented by
Ki Jobs