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Förderung von Weiterbildung für Minijobber

Förderprogramme auch für Minijobber

Minijobberinnen und Minijobber, die Arbeitslosengeld II beziehen, können Förderungen für die berufliche Weiterbildung bei ihrem zuständigen Jobcenter erfragen. Aber auch für die anderen Minijobberinnen und Minijobber gibt es finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungen. Hier lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Förderprogramme in den jeweiligen Bundesländern. Exemplarisch stellen wir hier zwei Förderprogramme aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg vor.

Förderung der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen mit dem Bildungsscheck NRW

Mit 1,47 Millionen gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber zum 31. März 2022 gibt es im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen auch die meisten Minijobber in Deutschland. Das Land NRW unterstützt Minijobberinnen und Minijobber bei der beruflichen Weiterbildung. Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung wird hier mit dem sogenannten Bildungsscheck NRW gefördert. Der Bildungsscheck finanziert die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung – maximal bis zu 500 Euro.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Bildungsscheck zu beantragen. Zum einen über den sogenannten individuellen Zugang. Hier übernehmen Privatpersonen den zu bezahlenden Eigenanteil für die Weiterbildung. Und zum anderen über den sogenannten betrieblichen Zugang, bei dem der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Weiterbildung übernimmt.

Voraussetzungen für die Förderung mit dem Bildungsscheck NRW

Um einen Bildungsscheck NRW über den individuellen Zugang zu erhalten, müssen am Bildungsscheck Interessierte in Nordrhein-Westfalen wohnen. Zudem müssen die Personen eine festgelegte maximale Einkommensgrenze einhalten und die angestrebte Weiterbildung in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.

Betriebe können jährlich bis zu zehn Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten. Dafür muss der Sitz oder die Arbeitsstätte des Betriebes in NRW sein und das Unternehmen muss weniger als 50 Beschäftigte haben.

Ob eine Förderung über den Bildungsscheck in Frage kommt, wird im Einzelfall bei einer Bildungsscheckberatungsstelle geprüft. Die Adressen der Bildungsscheckberatungsstellen finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/beratungsstellensuche

Weitere allgemeine Informationen zum Bildungsscheck finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck und unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck.

Förderprogramme in anderen Bundesländern

Die staatliche Förderung für Weiterbildung und die Zugangsvoraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hamburg werden Weiterbildungsmaßnahmen beispielsweise mit dem “Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS” gefördert. Minijobberinnen und Minijobber, die in Hamburg wohnhaft sind oder dort arbeiten, werden bei beruflichen Weiterbildungen mit einer Beteiligung an den Weiterbildungskosten von 50 Prozent bis maximal 750 Euro gefördert. Die Weiterbildung muss dafür fachlich nicht auf die aktuelle Tätigkeit aufbauen. Das bietet für Arbeitgeber auch die Möglichkeit, Minijobberinnen und Minijobber auf diesem Weg für eine neue Aufgabe zu qualifizieren.

Mehr Informationen zum Weiterbildungsbonus PLUS finden Sie hier: https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/beschaeftigte/

Es lohnt sich also für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Förderprogrammen in ihrem Bundesland zu suchen. Oft wissen auch die Weiterbildungsanbieter, welche Förderung für die angebotene Weiterbildung möglich ist.


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