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Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten –


Für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt die Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2022 46.060 Euro. Damit wirkt sich die neue Verdienstgrenze hier nicht aus.

Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersrente können einen unbegrenzten Betrag hinzuverdienen, ohne Auswirkungen auf die Höhe der Rente befürchten zu müssen.

Bisher gilt bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente oder einer Knappschaftsausgleichsleistung weiterhin die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr. Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob könnte dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner diese kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Dies würde sich rentenschädlich auswirken. Es bestehen Überlegungen, die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auch für Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Knappschaftsausgleichsleistung anzuheben, so dass Minijobs generell unkritisch wären.

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Ki Jobs

Quelle: Minijob Zentrale