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Nachbarschaftshilfe oder Minijob – was ist der Unterschied?


Nachbarschaftshilfe – was ist das eigentlich?

Nachbarschaftshilfe ist eine meist einmalige, unentgeltliche Unterstützung bei individuellen Bedürfnissen Ihrer Mitmenschen. Wenn Sie Nachbarschaftshilfe leisten, ist die Hilfe nicht weisungsgebunden. Das bedeutet, Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie unterstützen. Es handelt sich bei der Nachbarschaftshilfe also um eine Gefälligkeit. Hierbei geht es in erster Linie um die Hilfeleistung und nicht um den wirtschaftlichen Gewinn, den Sie eventuell daraus ziehen.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie in der Regel Menschen in Ihrem Umfeld, ohne dafür eine Vergütung zu erwarten. Selbst, wenn die Person, der Sie helfen, sich mit einem kleinen Geschenk, einer Essenseinladung oder auch einem Taschengeld bedankt – die Hilfe bleibt eine Gefälligkeit.

Gartenarbeit, Babysitting & Co. – welche Leistungen gelten als Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe kann sehr individuell ausfallen und hängt vor allem von den Bedürfnissen der Person ab, der geholfen wird und auch von Ihren Fähigkeiten. Es muss nicht immer die klassische Hilfe im Haushalt oder beim Einkauf oder Kindersitten sein. Sind Sie handwerklich geschickt, bieten sich vielleicht Hilfe bei kleineren Reparaturen in Haus oder Wohnung in der Nachbarschaft an. Dabei ist es wichtig, dass Sie als hilfeleistende Person keine vereinbarte Bezahlung für die Unterstützung erhalten. Hier ein paar Beispiele für gängige Nachbarschaftshilfen:

  1. Den Einkauf für die betagte Nachbarin übernehmen
  2. Blumen gießen und Pakete entgegennehmen während des Urlaubs der Freundin
  3. Abends mal auf die Kinder oder den Hund von Freunden aufpassen
  4. Einen Bekannten mit Gipsbein zum Arzt fahren

Minijob oder Nachbarschaftshilfe – wo liegt die Grenze?

Ob eine Nachbarschaftshilfe oder ein Beschäftigungsverhältnis, z. B. ein Minijob, vorliegt, hängt vor allem von Ihrer Absicht ab: Wenn Sie die Unterstützung lediglich anbieten, um zu helfen und auch keine Gegenleistung verlangen, bzw. diese auch nicht regelmäßig erhalten, muss die Tätigkeit nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Anders sieht das aber aus, wenn der Beweggrund für Ihre Hilfe der Gelderwerb ist. Dann liegt nämlich eine Beschäftigung vor, die bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss. Eine Tätigkeit muss immer dann bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wenn entweder ein Minijob mit Verdienstgrenze oder ein kurzfristiger Minijob vorliegt. In dem Fall wird eine Arbeitsvereinbarung zwischen Ihnen und dem Privathaushalt als Arbeitgeber geschlossen, in welchem die Vergütung und Arbeitszeiten festgelegt sind. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgt über Ihren Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Sprechen Sie diese unbedingt auf die Anmeldung an, falls sie oder er dies nicht von sich aus in die Wege leitet.Hier finden Sie weitere Merkmale für eine Gefälligkeitsleistung und alle relevanten Unterschiede zum Beschäftigungsverhältnis.

Im Haushalt unterstützen und gleichzeitig Geld verdienen? So geht’s!

Wenn Sie Ihre Mitmenschen gerne unterstützen, aber nicht unbedingt auf Bezahlung verzichten möchten, suchen Sie sich am besten einen passenden Minijob! Es gibt zahlreiche Minijobs, bei denen Sie ähnliche Tätigkeiten wie bei Nachbarschaftshilfen ausüben und Menschen in ihren alltäglichen Angelegenheiten unterstützen können. Zum Beispiel als Haushaltshilfe im Privathaushalt, um Familien zu entlasten oder als Seniorenbegleitung, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Werfen Sie einen Blick in unsere  Haushaltsjob-Börse und finden Sie dort Ihren perfekten Minijob!

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Ki Jobs