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520 Euro Job Krankenversicherung

Keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung!

Grundsätzlich hat jemand bis zu ein Einkommen von 520 €, denn nahezu alle geringfügig Beschäftigten sind irgendwie krankenversichert. Sie erhalten Krankenkassenleistungen, weil sie entweder beitragsfreies Mitglied im Rahmen der Familienversicherung oder aber als Rentner, Studierende oder aber als Bezieher von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II krankenversichert sind.

Das heißt, auch wenn der Arbeitgeber hingegen Pauschalen an die Knappschaft abführen muss, sind weiter nicht gesetzlich Versicherte wie Selbstständige, Beamte oder privat Versicherte nicht automatisch gesetzlich versichert. Aus den pauschalen Beiträgen des Arbeitgebers zur Krankenversicherung für 520 -Euro-Minijobs entsteht kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für den Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer wird daher aufgrund des 520 -Euro-Minijobs nicht krankenversichert. Der pauschale Beitrag des Arbeitgebers ist ein Solidarbeitrag. Dieser wird auch nur gezahlt, wenn der Minijobber bereits gesetzlich krankenversichert ist. Minijobber haben deshalb im Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nach Beendigung der sechswöchigen Entgeltfortzahlung auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Minijobberinnen wird jedoch einmalig einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gewährt. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist gegenüber der Krankenkasse, bei der eine Mitgliedschaft besteht oder beim Bundesversicherungsamt geltend zu machen.

Krankenversicherung bei mehreren Minijobs?
Es kommt immer häufiger vor, das Arbeitnehmer mehreren Minijobs nachgehen oder diese ausüben müssen. Wichtig dabei ist, dass mehrere ausgeübte geringfügige Beschäftigungen immer zusammenzurechnen sind. Überschreitet man das insgesamt erzielte Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro, so unterliegen alle geringfügigen Beschäftigungen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dass heißt, es wird eine komplette sozialversicherungspflichtige Abrechnung auf Steuerkarte fällig.

Wer also älter als 25 Jahre ist, keinen Hauptjob und keinen Ehepartner hat der gesetzlich versichert ist, muss sich freiwillig versichern. Aus dieser freiwilligen Versicherung können Beträge bis ca. 140 € je Krankenkasse entstehen.

Private Krankenversicherung
Eine Private Krankenversicherung kommt für alle diejenigen Menschen in Frage, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht, dazu zählen Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Private Krankenversicherung hat dabei die ganz entscheidenden Vorteile auf ihrer Seite, sie übernimmt sämtliche Kosten im Falle einer Krankheit. Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung sind vollkommen Einkommensunabhängig und werden nach dem Risiko, dem Geschlecht und dem Alter erhoben. Daher ist es sinnvoll, eine Private Krankenversicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen, da man dadurch auch noch Geld spart. Das Wichtigste aber ist das umfangreiche Leistungsangebot einer Privaten Krankenversicherung, das viel größer ist als bei der Gesetzlichen Versicherung. Viele Versicherer, die Private Krankenversicherungen anbieten, zeichnen sich zudem durch eine Beitragsstabilität aus. Dennoch lohnen sich ein gewissenhafter Vergleich der einzelnen Versicherungen und deren Leistungen.

Studenten – Krankenversicherung
Studenten können wählen, ob sie eine Krankenversicherung für Studenten oder bis zum 25. Lebensjahr der Familienversicherung (je nach Einkommen) angehören wollen. Die Familienversicherung ist natürlich kostengünstiger.  Da aber die meisten Studenten einen 520 Euro Nebenjob nachgehen, ist der Weg zur Familienversicherung häufig versperrt. Wer als Student nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichert ist, muss sich selbst krankenversichern. Für Studenten gibt es Extra eine Krankenversicherung. Vergleichen Sie die günstigen Beiträge und wählen Sie die richtige Krankenversicherung für sich.

Eine alternative Beschäftigung
…bietet eine geringfügige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone wie Midijobs (521€ – 800€). Der Arbeitnehmer kommt in den Genuss einer vollwertigen Sozialversicherung, inkl. Kranken- und Pflegeversicherung. Aber auch für den Arbeitgeber kann sich diese Regelung rentieren, denn auf die SV-Beträge erhält der Arbeitgeber stufenweise Ermäßigungen.

finanzielle Bedeutung der 520 Euro Minijobs für die Kassen der Sozialversicherung
Die Bedeutung der Minijobs für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Von 2003 bis 2013 wurden im Rahmen der gewerblichen Minijobs für die Renten- und Krankenversicherung fast 58 Milliarden Euro von der Minijob-Zentrale vereinnahmt.

Der jeweilige Jahresgesamtbetrag der aus Minijob-Arbeitsverhältnissen resultierenden Beiträge ist seit 2003 jährlich angewachsen. Mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen nimmt auch die finanzielle Bedeutung der Minijobs für die Sozialversicherung weiter zu. Seit 2004 erhöhte sich allein die Summe der eingezogenen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge von rund 4,0 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf ca. 6,6 Mrd. Euro im Jahr 2013. Innerhalb von zehn Jahren erhöhte sich damit das jährliche Beitragsaufkommen um mehr als 60 Prozent.

Diese Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungen kommen beispielsweise den Krankenkassen zugute, ohne dass für den Minijobber durch die Zahlung der Pauschalbeiträge zusätzliche Leistungsansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen (z.B. Krankengeld). Für Minijobber, die familienversichert sind, kommt die Zahlung der Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zudem einer Mitfinanzierung des Krankenversicherungsschutzes gleich.

Nach Anhebung der Entgeltgrenze von Minijobs von 450 auf 520 Euro zum Jahreswechsel 2012/2013 und der gleichzeitig erfolgten Einführung der generellen Rentenversicherungspflicht von Minijobbern stieg zudem auch das Beitragsvolumen in der Rentenversicherung deutlich an. Lag die Höhe der eingezogenen Beiträge im Jahr 2012 noch bei 3,4 Mrd. Euro, so konnten im Jahr 2013 bereits fast 3,7 Mrd. Euro vereinnahmt werden. Quelle: Minijob-Zentrale

Achtung!
Durch den Pauschalbeitrag erwerben Minijobber keine zusätzlichen Ansprüche gegenüber der jeweiligen Krankenkasse, wie z.B. den Anspruch auf Krankengeld nach sechs Wochen, Arbeitsunfähigkeit oder sogar Kinderkrankengeld. Nur die Unfallversicherung kann im vollem Umfang genutzt werden, aber natürlich nur, wenn auch ein Arbeitsunfall vorliegt.

Wer also einen Mini-Job ausübt ist, in der Regel über seinen Hauptjob, über die Familienversicherung oder freiwillig krankenversichert. Kostenlos familienversichert ist man als Ehepartner eines gesetzlich versicherten Partners oder als Kind gesetzlich versicherter Eltern bis einschließlich 25 Jahre.

 


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